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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen  Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische oder telegrafische Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.

2. Preise:

Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich die Preise in Euro rein netto ohne Abzug. Preiserhöhungen behalten wir uns vor, wenn Vorlieferanten die Preise erhöhen oder andere Kalkulationsgrundlagen dies erforderlich machen. Allen Preisen wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zugeschlagen. Zwischenverkauf, Modell-, Farb-, Preisänderungen sowie Druckfehler behalten wir uns vor.
Sind von uns keine anderen Bedingungen genannt, so verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bei portofreier Auslieferung z.B. Post- oder Expressversand, werden die ausgelegten Versandspesen mit Verpackungskosten in Rechnung gestellt.

3. Liefer- und Abnahmebedingungen:

Die von uns genannten Lieferfristen und Lieferzeiten sind als ungefähre Termine zu verstehen. Für genaue Einhaltung der Lieferzeiten können wir keine Verbindlichkeit übernehmen. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, bevor er nicht nach Ablauf der Lieferfrist eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten auch als selbstständige Geschäfte.

4. Versand und Gefahrenübergang:

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an  den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Bei Bestellung von weniger als 10 Drahtreifen, Felgen oder Schutzblechen oder ähnlich sperrigen Teilen kann ein Verpackungszuschlag von Euro 5,00 erhoben werden. Sofern der Käufer keine besondere Weisung erteilt hat, wählen wir die Versendungsart. Transportversicherungen werden nur auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang und auf seine Kosten abgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle unsere Lieferungen, solange überhaupt noch eine Forderung unsererseits besteht.
Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums-bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware- gleich in welchem Zustand- so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen (einschließlich Nebenforderungen) aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Es besteht verlängerter Eigentumsvorbehalt.

6. Zahlungsbedingungen:

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Enthält unsere Bestätigung bzw. Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Skontoabzüge werden nur akzeptiert, wenn keine überfälligen Rechnungen offenstehen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Bei Erstbestellung oder bei offenen Forderungen halten wir uns einen Versand per Nachnahme vor. Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten bzw. erfolgen Rücklastschriften beim Bankeinzug, so sind wir berechtigt vom Eintritt des Verzuges an Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7.Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress:

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.  Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte
Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener     Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur     unerheblicher Abweichung von der vereinbarten     Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung     der Brauchbarkeit bei natürlicher Abnutzung oder     Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller unsachgemäß Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,     so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,     insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und     Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die     Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei     denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine     über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.    

8.1 Für unsere Beratung oder Beratung durch unsere Mitarbeiter kann keine Haftung übernommen werden.

8.2 Leistungsverweigerungs-, Zurückhaltungs-, und Aufrechnungsrecht:

Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Sonstige Bestimmungen:

Sollten Teile vorstehender Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen sein, sondern die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn nächstliegende wirksame Bestimmung ersetzt werden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

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